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17,50 Franken für eine Bratwurst — «absolute Abzocke»: Wenn ein Facebook-Post viral geht

Im Juli 2024 postete ein Gast auf Facebook ein Foto seiner Rechnung in der Rösslibar am See in Hergiswil (Nidwalden) am Vierwaldstättersee: CHF 17,50 für eine Kalbsbratwurst (inklusive Pommes oder Salat nach Wahl) plus eine Cola — total CHF 22,50. Sein Kommentar: «Absolute Abzocke!» Der Post ging viral.

Die Faktenprüfung

Semra Coban (44), die Inhaberin, prüfte die Videoüberwachung. Ergebnis: Das Personal hatte den Gast deutlich darauf hingewiesen, dass das Bratwurst-Menü eine Beilage enthält — der Gast hatte wiederholt betont, er wolle nur die Bratwurst und die Beilage abgelehnt.

«Ich nehme gern Kritik an, aber sie muss auch stimmen!»

— Semra Coban, Blick

Was dieser Fall zeigt

Ein einzelner Facebook-Post — basierend auf einer selektiven Darstellung — kann viral gehen und den Ruf eines Betriebs beschädigen. Die Wahrheit (der Gast hat die Beilage selbst abgelehnt) erreicht nie die gleiche Reichweite wie die Anschuldigung.

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