Im Juli 2024 postete ein Gast auf Facebook ein Foto seiner Rechnung in der Rösslibar am See in Hergiswil (Nidwalden) am Vierwaldstättersee: CHF 17,50 für eine Kalbsbratwurst (inklusive Pommes oder Salat nach Wahl) plus eine Cola — total CHF 22,50. Sein Kommentar: «Absolute Abzocke!» Der Post ging viral.
Die Faktenprüfung
Semra Coban (44), die Inhaberin, prüfte die Videoüberwachung. Ergebnis: Das Personal hatte den Gast deutlich darauf hingewiesen, dass das Bratwurst-Menü eine Beilage enthält — der Gast hatte wiederholt betont, er wolle nur die Bratwurst und die Beilage abgelehnt.
«Ich nehme gern Kritik an, aber sie muss auch stimmen!»
— Semra Coban, Blick
Was dieser Fall zeigt
Ein einzelner Facebook-Post — basierend auf einer selektiven Darstellung — kann viral gehen und den Ruf eines Betriebs beschädigen. Die Wahrheit (der Gast hat die Beilage selbst abgelehnt) erreicht nie die gleiche Reichweite wie die Anschuldigung.