Ab November 2017 zeigten Google Maps beim Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee Wartezeiten von bis zu 90 Minuten am Wochenende und 15 Minuten unter der Woche an — egal ob Dienstag oder Samstag, morgens oder spätabends. An einem dokumentierten Wochentag waren 700 von 1.500 Plätzen leer, doch Google meldete bis zu 30 Minuten Wartezeit.
Zwei Jahre gütliche Versuche
Peter Hubert versuchte zwei Jahre lang, das Problem mit Google zu klären. Ein Google-Mitarbeiter erklärte ihm, es handle sich um einen globalen Algorithmus — ohne Korrekturmöglichkeit oder Opt-out.
«Hier werden falsche Informationen als Tatsache dargestellt, und um das zu korrigieren, muss ich als regionaler, mittelständischer Unternehmer einen Rechtsstreit gegen einen Weltkonzern anfangen.»
— Peter Hubert
Die Klage
Am 8. Oktober 2018 reichte Hubert Klage beim Landgericht München I ein. Im Juli 2019 deaktivierte Google die Wartezeit-Funktion. Am 27. August 2019 erkannte Google den Unterlassungsanspruch schriftlich an.
Sein Anwalt Dr. Thomas Glückstein: «Ich habe es noch nie erlebt, dass Google freiwillig einen Anspruch anerkennt.»
20-30 weitere Betriebe in Bayern meldeten dem Dehoga ähnliche Probleme.
Was dieser Fall zeigt
Wenn Google falsche Wartezeiten anzeigt, bleiben Gäste fern — und der Wirt hat keine Möglichkeit, die Angabe zu korrigieren. Ein regionaler Familienbetrieb musste einen Weltkonzern verklagen, um eine nachweislich falsche Information zu beseitigen.